Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Betrifft es Ihre Website?

2 Min. Lesezeit · Stand: 13. Oktober 2026

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet bestimmte Anbieter, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Wer betroffen ist

Betroffen sind vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher – also Websites, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können. Typische Beispiele sind Online-Shops und Online-Buchungen mit Vertragsabschluss.

Eine reine Informationswebsite ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht darunter.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat.

Warum Barrierefreiheit sich trotzdem lohnt

  • Ältere Menschen und Menschen mit Sehschwäche nutzen Ihre Website leichter.
  • Gute Kontraste und klare Texte helfen allen – auch bei Sonnenlicht auf dem Handy.
  • Saubere Strukturen verstehen auch Suchmaschinen besser.
  • Wer wächst oder später einen Shop eröffnet, ist schon vorbereitet.

Auf Wunsch setzen wir Ihre Website nach WCAG 2.2 AA um.

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