Impressum: Diese Angaben gehören auf Ihre Firmenwebsite

2 Min. Lesezeit · Stand: 13. Oktober 2026

Geschäftsmäßige Websites brauchen in Deutschland eine Anbieterkennzeichnung, das Impressum. Grundlage ist seit Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), der das frühere Telemediengesetz ablöst.

Wer braucht ein Impressum?

Praktisch jede Website, die nicht rein privat ist: Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und in aller Regel auch Vereine. Schon ein einfacher Internetauftritt, der für ein Angebot wirbt, gilt als geschäftsmäßig.

Die wichtigsten Pflichtangaben

  • Vollständiger Name bzw. Firma, bei Gesellschaften und Vereinen auch die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen
  • Eine ladungsfähige Anschrift – ein Postfach reicht nicht
  • Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme, insbesondere E-Mail-Adresse, in der Regel auch Telefonnummer
  • Register und Registernummer, z. B. Handelsregister oder Vereinsregister
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die zuständige Aufsichtsbehörde
  • Bei reglementierten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Wo muss das Impressum stehen?

Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Üblich ist ein Link „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite, der mit höchstens zwei Klicks zum Ziel führt.

Häufige Fehler

  • Veraltete Gesetzesverweise, etwa noch auf das Telemediengesetz (TMG)
  • Fehlende Vertretungsberechtigte bei GmbH, UG oder e.V.
  • Hinweise auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: Diese Plattform wurde im Juli 2025 eingestellt, der Link sollte entfernt werden.
  • Impressum nur als Bild – es muss als Text lesbar sein

Bei jeder Website von ByDNS binden wir Impressum und Datenschutzerklärung ein.

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